Der vorliegende Artikel erhebt nicht Anspruch darauf, die Verhältnisse auf dem Balkan vollständig und umfassend zu beleuchten. Insbesondere verschweigt der Artikel wichtige historische Zusammenhänge und Entwicklungen sowie die vielfältigen Menschenrechtsverletzungen der verschiedenen Parteien, nicht etwa weil diese von der Autorin als unwichtig oder vernachlässigbar angesehen würden oder verharmlost werden sollten, sondern weil der Schwerpunkt dieser Betrachtung das Handeln westlicher Staaten und deren Motivation sein soll. Wer sich über die eigentlichen Konflikte in Südosteuropa und insbesondere im ehemaligen Jugoslawien informieren möchte, wird an anderer Stelle nützlichere Artikel finden.
Die Volksrepublik Jugoslawien zersplitterte im Anschluss an den Zusammenbruch des Ostblocks in immer kleinere Teile. Konflikte wurden entlang ethnischer Trennlinien ausgefochten. Ein Schauplatz dieser Konflikte war und ist das Kosovo. Während in der serbischen Regierung Kosovo als Teil Serbiens betrachtet wurde, gab es insbesondere unter albanischen Kosovaren Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen, verstärkt seit 1989 der Autonomiestatus Kosovos auf Betreiben Slobodan Miloševićs (damals Präsident der Sozialistischen Republik Serbien, eine Teilrepublik Jugoslawiens) aufgehoben wurde. Zunächst kämpften kosovo-albanische Separatisten durch gewaltfreien Widerstand für eine „Republik Kosova“. 1996 begann, im Wesentlichen durch die paramilitärische Befreiungsarmee des Kosovo (=UÇK), der bewaffnete Kampf vor allem gegen die serbische Polizei. Der Konflikt wuchs sich 1998 zum Bürgerkrieg aus.
Im Februar und März 1999 verhandelten dann eine kosovo-albanische Delegation und eine Delegation bestehend aus Abgesandten der jugoslawischen Regierung sowie nicht-albanischer Ethnien im Kosovo miteinander unter Vermittlung einer Kontaktgruppe aus den USA, der EU und Russland über den künftigen Status des Kosovo. Schließlich unterzeichnete die kosovo-albanische Delegation den im wesentlichen von der Kontaktgruppe formulierten Vertragsentwurf, die jugoslawische Delegation unterschrieb hingegen nicht. Obwohl Serbien einen revidierten Entwurf vorschlug und die serbische Nationalversammlung zu weiteren Verhandlungen aufrief1, wurde die Nichtunterzeichnung von der NATO zum Anlass genommen am 24. März mit der Bombardierung Jugoslawiens zu beginnen.
Der Tenor der westlichen Massenmedien war eindeutig: die jugoslawische Regierung weigert sich, Frieden zu schließen – das Blut klebt an ihren Händen. Doch es lohnt sich, einen genaueren Blick in den Entwurf dieses Friedensvertrages zu werfen. Warum zum Beispiel glaubt ein Staatsminister im Kriegsministerium des Vereinigten Königreiches, die Vertragsbedingungen hätten von Jugoslawien gar nicht akzeptiert werden können?
Ich denke bestimmte Leute in der NATO legten es damals auf einen Kampf an. Wenn Sie meine persönliche Meinung hören wollen, ich denke, die Bedingungen die Milošević in Rambouillet vorgelegt wurden waren absolut untragbar; wie hätte er die akzeptieren können; das war ganz vorsätzlich. Das entschuldigt viele andere Dinge nicht, aber wir waren an einem Punkt, an dem manche Leute meinten, es müsse etwas getan werden, also provozierte man einen Kampf.2
Der Entwurf3 enthält vielfältige Regelungen für die künftige Verfasstheit des Kosovo und sein Verhältnis zur Republik Serbien und zur Bundesrepublik Jugoslawien. Unter anderem sah er vor, dass die Bevölkerung des Kosovo feste Sitze im serbischen Parlament, in der serbischen Regierung und am Obersten Gerichtshof Serbiens haben sollte – gleichzeitig sollten diese Institutionen aber gar nicht zuständig sein für Belange des Kosovo.
Für die meiste Verstimmung auf Seiten der jugoslawischen Delegation sorgte aber wohl der Anhang B des Entwurfs. Dieser Teil des Abkommens spezifiert die Bedingungen unter denen NATO-Truppen in Jugoslawien stationiert werden sollten. Der Verhandlungsführer auf jugoslawischer Seite, Ratko Marković, hat nach eigenen Angaben erst äußerst kurzfristig von diesem Anhang erfahren:
Professor Marković zufolge wurde der Delegation der serbischen Regierung erst um halb zehn Uhr am letzten Morgen der Konferenz der vollständige Text des sogenannten „Rambouillet-Abkommens“ vorgelegt, diese Tatsache wird durch Datums- und Zeitstempel auf dem Dokument belegt.
Der serbischen Regierungsdelegation wurde eine Frist bis 13 Uhr gegeben (dreieinhalb Stunden), um sich für oder gegen die Unterzeichnung des Dokumentes zu entscheiden. Es gab nie irgendwelche Verhandlungen über die Inhalte des Dokuments. Es wurde als „alles oder nichts“ präsentiert.
Dreieinhalb Stunden bieten wenig Gelegenheit, einen derart wichtigen Vertragstext auf Herz und Nieren zu prüfen. Dabei verdienen einige Passagen, die im Folgenden zitiert werden, besondere Aufmerksamkeit. Zunächst geht es um Immunitäten der NATO:
6. a. NATO genießt Immunität gegen jeglichen Rechtsweg, ob zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich.
b. NATO-Mitarbeiter genießen unter allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität gegen die Rechtsprechung der Vertragsparteien in Bezug auf von ihnen in der BRJ [=Bundesrepublik Jugoslawien, d.V.] verübte zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtliche Verstöße. Die Vertragsparteien unterstützen an der Operation teilnehmende Staaten bei der Ausübung der Rechtsprechung über ihre Staatsangehörigen.
c. Ungeachtet dessen können die Behörden der BRJ mit ausdrücklichem Einverständnis des NATO-Kommandeurs in jedem Einzelfall ausnahmsweise in solchen Fällen Rechtsprechung üben, jedoch nur bezüglich desjenigen Vertragspersonals, das nicht der Rechtsprechung des Staates dem sie angehören unterliegen.7. NATO-Mitarbeiter genießen Immunität gegen jede Form von Verhaftung, Ermittlung oder Inhaftierung durch Behörden der BRJ. Irrtümlicherweise verhaftetes oder inhaftiertes NATO-Personal wird unverzüglich an NATO-Stellen übergeben.
Jugoslawien hätte sich damit ganz dem Wohlwollen der NATO-Institutionen ausgeliefert. Die Verfolgung von durch NATO-Personal begangene Verbrechen wäre ihren Herkunftsländern überlassen geblieben. Die NATO hätte sich hier weit mehr Rechte gesichert als nur die einer „Friedenstruppe“. Solche Rechte kann ein siegreicher Staat wohl einem unterworfenen abverlangen, nicht aber einem Staat, der seine Souveränität erhalten will.
Weiter geht es mit der Mobilität der Truppe, man braucht ja auch mal einen Tapetenwechsel:
8. NATO-Mitarbeiter genießen, inklusive ihrer Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Ausrüstung, uneingeschränkte Freizügigkeit und ungehinderten Zugang in der gesamten BRJ einschließlich des Luftraums und der Hoheitsgewässer. Dies beinhaltet, ohne sich darauf zu beschränken, das Recht, Feldlager zu errichten, Manöver abzuhalten, sich zu kasernieren und jegliche Gebiete oder Einrichtungen, die für Unterstützung, Training und Operationen benötigt werden, zu nutzen.
Ganz richtig: in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien. Obwohl es doch angeblich um die Befriedung des Kosovo geht, verlangt die NATO Bewegungsfreiheit im ganzen Bundesgebiet. Außerdem „jegliche Gebiete oder Einrichtungen“, die nützlich erscheinen, beanspruchen zu können, ist sicherlich so wertvoll für die NATO wie schmerzlich für vormalige Nutzer. Im Zusammenhang dieses Artikels 8 wird auch deutlich, dass die in den Artikeln 6 und 7 gefordete „Narrenfreiheit“ für ganz Jugoslawien gilt – von der Vojvodina bis Montenegro können sich NATO-Truppen frei bewegen und Infrastruktur nutzen, ohne sich für eventuelle Gesetzesverstöße den lokalen Behörden gegenüber verantworten zu müssen.
10. Die Behörden der BRJ unterstützen priorisiert mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln alle Personal-, Fahrzeug-, Schiffs-, Flugzeug-, Ausrüstungs- oder Nachschubbewegungen durch oder in benutzten Luftraum, Häfen, Flughäfen oder Straßen. Es dürfen keine Gebühren von der NATO erhoben werden für Flugsicherung, Landen oder Abheben von Flugzeugen, ob regierungseigen oder angemietet. Gleichermaßen dürfen keine Zölle, Gebühren oder Abgaben von NATO-Schiffen, ob regierungseigen oder angemietet, für bloßes Ein- oder Auslaufen eines Hafens erhoben werden. […]
„Ihr dürft nicht nur alles für uns machen, was wir verlangen – ihr dürft auch selbst die Kosten dafür tragen!“
15. […] Die Vertragsparteien stellen auf einfache Anforderung sämtliche Telekommunikationsdienste zur Verfügung, inklusive Rundfunkdienste, die nach Einschätzung der NATO für die Operation benötigt werden. Dies beinhaltet das Recht, solche Mittel und Dienste zu verwenden, die zur Sicherstellung der vollständigen Kommunikationsfähigkeit benötigt werden, sowie das Recht, das gesamte elektromagnetische Spektrum zu diesem Zweck kostenlos zu verwenden. Bei der Umsetzung dieses Rechts unternimmt die NATO jegliche angemessene Anstrengung, sich mit den betreffenden Behörden der BRJ zu koordinieren und deren Anforderungen und Ansprüche zu berücksichtigen.
Dazu könnte eine kleine Erläuterung für der Physik abgeneigte hilfreich sein: Das „gesamte elektromagnetische Spektrum“ beinhaltet jede Form von technisch genutzter Strahlung, im Kommunikationsbereich sind das alle Rundfunk- und Fernsehfrequenzen, Mikrowellen, Infrarot, sichtbares Licht und Ultraviolett (die weiteren werden nicht zur Kommunikation genutzt). Insbesondere heißt das, die NATO behält sich das Recht vor, auf allen Sendern ihr Programm zu senden. Zwar verspricht sie, die Nutzungsansprüche der BRJ zu berücksichtigen – könnte aber prinzipiell jeden Radio- oder Fernsehsender nach Belieben und ganz legal stören.
Vielleicht ist deutlich geworden, dass solche Bedingungen von einer Regierung, die ihre Souveränität erhalten will, nicht akzeptiert werden können. Auch den Verantwortlichen in der NATO dürfte das bewusst gewesen sein. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rambouilletvertrag absichtlich so formuliert war, dass er von serbischer Seite nicht angenommen werden konnte. So konnten die Westmächte der Weltöffentlichkeit verkaufen, sie hätten ja alles menschenmögliche für eine friedliche Lösung getan, doch weil Serbiens Regierung keinen Frieden gewollt habe, habe man einschreiten müssen. Ein hoher Beamter im amerikanischen Außenministerium soll das Vorgehen angeblich während der Verhandlungen in Rambouillet einigen Pressevertretern im Vertrauen so geschildert haben:
Wir haben die Hürde absichtlich zu hoch für eine Zustimmung der Serben gesetzt. Sie brauchen ein bisschen Bombardierung, und die werden sie auch bekommen.4
Diese Methode einer Konstruktion eines Casus Belli durch einen vorgetäuschten Friedenswillen wurde allerdings nicht erst in Rambouillet erfunden. Es gibt einige ähnliche Beispiele in der Geschichte, bei denen vorgeblich friedliche Konfliktlösungen gesucht wurden, aber in unannehmbare Forderungen gebettet waren.
So weist der Beginn des ersten Weltkriegs einzelne Parallelen zum Beginn der Bombardierung Jugoslawiens auf. Auch damals entzündete sich der Konflikt durch ein Ultimatum an die damalige Regierung in Belgrad. Am 28. Juni 1914 wurden in der zu Österreich-Ungarn gehörenden Hauptstadt Bosnien-Herzegowinas, Sarajevo, der österreichisch-ungarische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Ehefrau Sophie Chotek von bosnisch-serbischen Nationalisten ermordert. Die k. u. k. Regierung vermutete Verbindungen der Attentäter bis hinein in offizielle Stellen des serbischen Königreiches und stellte der serbischen Regierung am 23. Juli ein 48-stündiges Ultimatum mit zehn Forderungen, die die Aufklärung des Attentates betrafen. Die Regierung in Belgrad widersprach nur dem sechsten Punkt, der eine Teilaufgabe ihrer Souveränität bedeutet hätte, und akzeptierte alle anderen Forderungen. Das genügte den österreichisch-ungarischen Autoritäten hingegen nicht; vieles deutet darauf hin, dass die Entscheidung für einen Krieg gegen Serbien längst gefallen war und wenig mit Franz Ferdinand, viel hingegen mit der Sicherung der Vormachtstellung der k. u. k. Monarchie auf dem Balkan zu tun hatte. Der erste Weltkrieg begann folgerichtig mit einer Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914.
Im Vorfeld des deutsch-französischen Krieges 1870/71 legten es sowohl der französische Kaiser Napoléon III als auch der preußische Ministerpräsident Bismarck längst auf eine kriegerische Auseinandersetzung an. Die offene Frage war eigentlich nur, wer die Kriegsschuld würde übernehmen müssen, willkommener Anlass war dafür die unklare Thronfolge in Spanien. Schließlich gelang es Bismarck durch die verkürzte Veröffentlichung eines Telegramms, das dann wiederum mit einigen Freiheiten auf französischer Seite übersetzt wurde, Frankreich zur Kriegserklärung zu treiben, wodurch ihm die Unterstützung süddeutscher Staaten sicher war. Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs in Versailles 1871 erreichte der deutsche Nationalismus seine Ziele weitgehend und legte den Grundstein für ein hasserfülltes Verhälnis der Nachbarstaaten; das blutige 20. Jahrhundert kann wohl kaum verstanden werden ohne die Kaiserkrönung in Versailles zu betrachten.
Doch kommen wir zurück zum Ende des 20. Jahrhunderts. Wenn die Bombardierung Jugoslawiens schon vor den Rambouilletverhandlungen beschlossene Sache war, warum hatten die NATO-Staaten die Hoffnung auf eine friedliche Lösung des Konfliktes so früh aufgegeben? Insbesondere die deutsche Regierung wusste von Massakern6 der jugoslawischen Armee und Polizei an der Zivilbevölkerung zu berichten, von denen bis heute aber keine Spur zu finden ist. War sie der Ansicht, diese angeblichen Massaker und die Vertreibung von Kosovo-Albanern würden nachlassen, wenn sich die NATO militärisch engagieren würde? Norma Brown, US-Diplomatin bei der OSZE-Beobachtermission im Kosovo vor Beginn der Luftangriffe weiß zu berichten:
Bis zum Beginn der NATO-Luftangriffe gab es keine humanitäre Krise. Sicher, es gab humanitäre Probleme und es gab viele Vertriebene durch den Bürgerkrieg, aber das spielte sich so ab: Die Leute verließen ihre Dörfer, wenn die Serben eine Aktion gegen die UÇK durchführten und kamen danach wieder zurück. Tatsache ist: Jeder wusste, dass es erst zu einer humanitären Krise kommen würde, wenn die NATO bombardiert. Das wurde diskutiert in der NATO, der OSZE, vor Ort und in der Bevölkerung.7
Wenn es die Absicht der NATO-Mächte gewesen wäre, die kosovarische Zivilbevölkerung zu schützen, dann hätte sie kaum ungeschickter handeln können. Wenn sich Verantwortliche dieser Tatsache sogar selbst bewusst sind, liegt die Vermutung nahe, dass nicht nur der Kriegsanlass (Nichtunterzeichnung des Rambouilletabkommens) sondern auch der Kriegsgrund (Schutz der Kosovo-Albaner vor serbischen Menschenrechtsverletzungen) vorgeschoben war, um die tatsächliche Motivation des NATO-Engagements zu verschleiern. Es ist bezeichnend, dass ein wichtiges Mitglied der Clinton-Administration offen schreibt:
Es ist kaum verwunderlich, dass die NATO und Jugoslawien sich auf einem Kollisionskurs wiederfanden. Es war Jugoslawiens Widerstand gegen die breiten Trends politischer und wirtschaftlicher Reform – nicht die Notlage der Kosovo-Albaner –, der den NATO-Krieg am besten erklärt. Milošević war der transatlantischen Gemeinschaft schon so lange ein Dorn im Auge gewesen, dass die Vereinigten Staaten der Ansicht waren, er würde nur auf militärischen Druck reagieren.8
Michel Chossudovsky, ein Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität von Ottawa geht deutlich weiter. Er bezeichnet die gesamte Südosteuropapolitik westlicher Staaten als „ökonomischen Terrorismus“. Leitlinie dieser Politik sei die Öffnung der betroffenen Volkswirtschaften für die neoliberale Agenda. Spätestens 1990 habe mit dem Zusammenbruch des Ostblocks die gezielte Zerschlagung Jugoslawiens und die Privatisierung der Wirtschaft begonnen. Westliche Massenmedien stellten die ökonomische Liberalisierung als Notwendigkeit zum Wiederaufbau vom Krieg zerrütteter Gesellschaften dar. Chossudovsky zufolge sei der kausale Zusammenhang aber umgekehrt: Ethnische, kulturelle und religiöse Konflikte seien gezielt geschürt worden, um soziale Konflikte für sich zu entscheiden.
Solch falsches Bewusstsein maskiert nicht nur die Wahrheit, es behindert uns auch darin historische Ereignisse richtig einzuordnen. Letztlich entstellt es die wahren Ursachen sozialer Konflikte. Auf das ehemalige Jugoslawien angewandt, verschleiert es das historische Fundament südslawischer Einheit, Solidarität und Identität. Doch dieses falsche Bewusstsein herrscht rund um den Globus, wo geschlossene Fabriken, Arbeitslose und ausgehöhlte Sozialsysteme die einzige mögliche Welt und bittere ökonomische Medizin die einzige Verschreibung sind.9
Die liefert ein Hauptakteur der Bombardierungen, Wesley Clark, Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte im Kosovokrieg, selbst (allerdings zu einem ganz anderen Thema, nämlich dem Irakkrieg):
Nichts wäre eine schlimmere Verletzung öffentlichen Vertrauens als bewusst einen Krieg auf falschen Behauptungen basierend zu beginnen.10
So ist es.