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Der ›dritte Mann‹ des nationalsozialistischen Untergrundes

Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfA geht... alles andere bleibt...

Der Chef des Bundeamtes für Verfassungsschutz/BfA Heinz Fromm ist zurückgetreten. Er wußte warum: die Behauptung, sein Referatsleiter habe eigenmächtig Akten vernichtet, die zur Aufklärung der NSU-Morde bedeutungslos sind, hätte nicht lange überlebt. Ein Leitender Beamter riskiert nicht seinen Job, um bedeutungslose Akten zu vernichten. Ein Referatsleiter handelt nicht eigenmächtig, wenn er die Generalbundesanwaltschaft und den Untersuchungsauschuss belügt. Würden die Akten aus der Operation „Rennsteig“ belegen können, dass der Verfassungschutz keine heiße Spur, keine (V-Mann-)Kontakte zu den ehemaligen Mitgliedern des Thüringer Heimmatschutzes/THS hatte, hätte man sie vorgelegt, den embedded Medien zugesteckt, wie ein Alibi herumgereicht. Denn nichts fehlt in dieser Aufklärungsposse mehr, als ein Beweis, dass die Verfolgungsbehörden keine Ahnung hatten, wo sich die abgetauchten NSU-Mitgliedern aufhielten, was sie in den vielen Jahren des Untergrundes machten.

Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur ›Aufklärung‹ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, wichtige Erkenntnisse unterschlagen, Untersuchungsausschüsse belogen werden, Leitende Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht dilettantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zu Mitgliedern der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ›NSU‹, wäre ihm Gleiches widerfahren. Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar: Zwischen den Jahren 1997 und 2003 waren der Thüringer und Bayerische Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und der Militärische Abschirmdienst/MAD, die Crème de la Crème der Geheimdienste, an der ›Operation Rennsteig‹ beteiligt. Das Ziel dieser koordinierten Aktion war eindeutig: »Im Rahmen der operativen Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem MAD unter der Bezeichnung ›Rennsteig‹ von 1997 bis 2003 hat das BfV … Werbungsfälle mit THS-Bezug eröffnet, aus denen … erfolgreiche Werbungsmaßnahmen resultierten.« (Schreiben des BfV an den Generalbundesanwalt vom Dezember 2011, FR vom 16.6.2012) Der Erfolg konnte sich sehen lassen: »Demnach war fast jeder zehnte Aktivist in der damaligen Neonazi-Vereinigung ein Spitzel des Verfassungsschutzes.«

Die Frage also, ob die beteiligten Geheimdienste problemlos den drei Mitgliedern der NSU in den ›Untergrund‹ folgen konnten, ob eine/r von ihnen gar zu den »erfolgreichen Werbungsmaßnahmen« zählte, könnten die Akten beantworten, die nun vernichtet wurden. Würden die Akten die bisherige Legende beweisen können, man habe die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren, wären sie nicht vernichtet worden!
Angesichts dieses organisierten und kriminellen Vorgehens vonseiten der Verfolgungsbehörden sind die Fragen der FR von auffallender, fortgesetzter Naivität:

»Gibt es Verbindungen zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe? Waren Mitglieder des Trios womöglich V-Leute? Haben sie Geld vom Verfassungsschutz erhalten? Hat das Bundesamt die Mörder sogar geschützt?«

Im Folgenden trage ich alle Indizien und Fakten zusammen, die bis heute an die Öffentlichkeit gelangt sind, um auf zwei der vier gestellten Fragen (Frage 1 und 4) mit einem sicheren ›Ja‹ zu antworten.

Über 13 Jahre wurde die rassistische Mordserie, der mindestens neun Menschen zum Opfer fielen, einem kriminellen, ausländischen Milieu zugeordnet. Von ›Döner-Morden‹ war die Rede. Nach einem Banküberfall im November 2011 wurden die mutmaßlichen Täter verfolgt und wenig später tot aufgefunden. Es handelte sich um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Was dreizehn Jahre absolut nicht möglich war, fügte sich innerhalb von Tagen und Wochen zu einem barbarischen Bild zusammen: Die zwei toten Männer im Campingwagen waren nicht nur routinierte Bankräuber, sondern vor allem Mitglieder der neonazistischen Terrorgruppe ›NSU‹, die nach ihrem Abtauchen 1998 für unauffindbar gehalten wurden – will man den Verfolgungsbehörden Glauben schenken.


Der staatliche Begleitschutz in den ›Untergrund‹

Obwohl die Polizei im Januar 1998 in Jena eine Bombenwerkstatt der späteren Mitglieder des NSU entdeckte, über 1,4 Kilo Sprengstoff und Rohrbomben beschlagnahmte, wurden Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nicht verhaftet. Sie nutzen diese staatliche Fürsorge und tauchten ab. Wie sich diese staatliche Beihilfe abspielte, erzählte die Mutter von Uwe Böhnhardt in einem ZDF-Interview sehr eindrucksvoll: Auf dem Weg zur Garage warnte ein Polizeibeamter Uwe Böhnhardt mit den Worten: »Jetzt bist du dran ... ein Haftbefehl ist unterwegs.«

Was daraufhin passierte, beschreibt Frau Böhnhardt so: »Die Polizisten sind weitergegangen, unser Sohn hat sich umgedreht, ist zu seinem Auto gegangen und ist weggefahren. Das ist wie in einem schlechten Film.« (Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios ZDF-Sendung vom 26.6.2012) In besagter Dokumentation fragt sich die Mutter von Uwe Böhnhardt zurecht: »Was ist da für ein Spiel gelaufen? Und warum warnt ihn ein Polizist? Und er hatte an diesem Tag auch noch genug Zeit, nach Hause zu fahren, Uwe Mundlos anzurufen und Beate Schärpe ... ein paar Sachen zu packen und zu verschwinden.«


Die Legende von den spurlos Verschwundenen

Es ist eine Legende, dass die im Jahr 1998 abgetauchten Neonazis ›spurlos‹ verschwunden seien. Tatsache ist vielmehr, dass diese Neonazis nur abtauchen konnten, weil sie den Schutz von Verfassungsbehörden genossen. Unter Berufung auf das Thüringer Landeskriminalamt berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), »dass die drei Hauptverdächtigen 1998 kurz nach ihrem Untertauchen von Zielfahndern aufgespürt worden waren. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei habe die Möglichkeit zum Zugriff gehabt, sei aber im letzten Moment zurückgepfiffen worden.« Wer hat die Polizei daran gehindert, wenn nicht der Verfassungsschutz in Thüringen, der unter Berufung auf höhere, gewichtigere Interessen Polizeiaktionen unterbinden kann? Dass die NSU-Mitglieder ganz und gar nicht spurlos verschwunden sind, belegen weitere Indizien: Sowohl Beate Zschäpe, also auch Uwe Mundlos, verfügten über legal-illegale Papiere, mit denen sie sicher reisen konnten: Beide verfügten über auf falsche Namen ausgestellte Reisepässe, was über die sächsische Meldebehörde abgewickelt wurde. Wie ungestört sie damit reisen konnten, belegen staatliche ›Reisebegleiter‹ des Bundeskriminalamtes/BKA: »Böhnhardt und Mundlos sollen im September 1998 in Budapest geortet worden sein. Im August 2000 wurden sie angeblich in Bulgarien aufgespürt. Das war einen Monat vor dem mutmaßlichen ersten Mord.«

Parallel dazu hielten V-Männer des Verfassungsschutzes direkt und/oder indirekt (über ihre Unterstützer) Kontakt zu den komfortabel Untergetauchten. Auch danach gab es zahlreiche Spuren, die zu den ›Abgetauchten‹ führten: »Auch konnten die Fahnder mehrere Kontaktpersonen der drei Flüchtigen identifizieren und deren Telefonate überwachen. Als Sachsen seinerzeit aber anbot, die verdächtige Wohnung mit einem Sondereinsatzkommando zu stürmen, blockte das Erfurter Innenministerium die Aktion ab. Die Gründe hierfür sind aus den bislang vorliegenden Akten nicht ersichtlich.
Es war nicht die einzige verpasste Chance, das gesuchte Trio festzunehmen. Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.« (FR vom 8.12.2011).


›Mein Kampf‹ und der ahnungslose Führer ... eines V-Mannes aus der Kasseler Neonaziszene

Im April 2006 wurde der Inhaber Halit Yozgat eines Internetcafés in Kassel ermordet. Kassel liegt in Hessen und wie es der kometenhafte Zufall wollte, war zur Tatzeit auch Andreas Temme zugegen, ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Unmittelbar zuvor hatte er »mit einem von ihm geführten V-Mann aus der Kasseler Neonazi-Szene telefoniert.« (FR vom 8.6.2012). Genau jener Neonazi war nach Informationen der Frankfurter Rundschau vor seiner Anwerbung »dreimal bei Kundgebungen in Thüringen«. Ebenfalls bekannt ist, dass die NSU-Mitglieder ihre Morde quer durch Deutschland dank exzellenter lokaler Kontakte zu Neonazis planen und durchführen konnten. Reiner Zufall also, dass sich die Wege eines Mitarbeiters des hessischen Verfassungsschutzes, eines Neonazis aus Kassel und die der Mitglieder der NSU an jenem Mordtag gekreuzt hatten?

Aber halt: Vielleicht war der besagte Verfassungsschützer nur ein ganz normaler, unpolitischer Beamter? Zufällig nicht: Bisher ist unbestritten, dass er »zumindest in seiner Jugend selbst rechtsextrem gewesen war«. (FR vom 8.6.2012) Heute hat er nur Papiere neonazistischer Gruppierungen, Auszüge aus ›Mein Kampf‹ und Schriften zum Dritten Reich in seiner Wohnung. Einen Zusammenhang wollten weder die Vorgesetzten, noch der oberste Dienstherr, der hessische Innenminister erkennen. Doch dieser Mann hatte nicht nur neonazistisches Material in seiner Wohnung. Bei einer Durchsuchung seiner Privatwohnung fand man ebenfalls vier Schusswaffen, Munition, die nicht zu den gefundenen Waffen gehörte. Und in seiner Dienststelle fand man ein Waffenreinigungsgerät, was nicht zur Dienstausrüstung zählte. Auf die Spur dieses hessischen Staatsschützers kam man erst, nachdem man die Videokameras auswertete, die in dem Internetcafé installiert waren und die Internetbesucher befragte. Die letzte veröffentlichte Version, die seine Anwesenheit erklären soll, lautet zurzeit wie folgt: Er sei rein zufällig und privat dort gewesen und hätte ahnungslos an der Theke bezahlt, während der Besitzer bereits tot hinter der Theke lag. Obwohl alle anderen Internetbesucher die Schüsse gehört haben, will der hessische Verfassungsschutzbeamte davon nichts mitbekommen haben. Genau so wenig von der Flucht der Mörder. Die Ermittlungen wurden eingestellt, obgleich ein Abschlussbericht festhält: »Außerdem hätte er das Mordopfer hinter dem Tresen liegend bemerken müssen.«Würde irgendjemand dieser Serie von Zufälligkeiten Glauben schenken, wenn es um die Aufklärung einer ›linken Straftat‹ ginge? Und, angenommen, es wäre so: Warum verschwieg der damalige hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) all diese beruflichen Implikationen?

Doch damit nicht genug. Als Ermittler darauf bestanden, weitere Zeugen in diesem Fall zu befragen, bekamen sie als Antwort vom heutigen hessischen Ministerpräsidenten: »Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen ... zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.« (Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012)
 

 

Der Verfassungsschutz verhinderte keine Straftaten, sondern deckte sie

Die Legitimation des Verfassungsschutzes wird immer wieder damit begründet, dass die von ihm finanzierten V-Männer Einblick in neonazistische Strukturen gewähren, um Straftaten und Verbrechen zu verhindern. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Ohne das Zutun verschiedener Verfassungsschutzbehörden wäre die Mordserie nicht möglich gewesen. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch der SPD-Abgeordnete Gentzel: »Unter Roewers Ägide sei es in der Behörde ›drunter und drüber gegangen‹ - eine Unterstützung des Mordtrios hält Gentzel deshalb durchaus für möglich.«

Wie viele ›braune Zellen‹ gibt es in Polizei- und Verfassungsdienststellen, wenn man davon ausgehen muss, dass systematisch Spuren falsch gelegt, Spuren, die zu neonazistischen Organisationen geführt hätten, verschwiegen und unterschlagen wurden, Festnahmen, die möglich gewesen wären, verhindert wurden? Christian Schlüter, ein Frankfurter Rundschau-Redakteur stellte am Ende seiner Betrachtungen die Frage: »Was hindert uns noch daran, von Staatsterrorismus zu reden?« Die Faktenlage ist es jedenfalls nicht.

Fügt man alle bis heute aufgetauchten Indizien, Spuren und Beweise zusammen, darf festgehalten werden: Die Existenz des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU ist ohne die NPD denkbar, aber nicht ohne die finanzielle, logistische und geheimdienstliche Unterstützung des Verfassungsschutzes in Thüringen.


Der Rettungsschirm für die NSU liegt im Innenministerium

Wo liefen die Fäden dieser systematischen Unterstützung für die neonazistische Terrorgruppe/NSU zusammen? Selbstverständlich reichen die Befugnisse des Verfassungsschutzes nicht aus, über einen Zeitraum von über 13 Jahren, die Polizei, die zuständigen Staatsanwaltschaften zu behindern bzw. zu hintergehen. Die Entscheidung darüber, wer in einem solchen ›Zielkonflikt‹ zwischen Behörden das Sagen hat, wird im Innenministerium getroffen. Der Schlüssel für die fortgesetzte Untätigkeit, der Schlüssel für den verbrecherischen Umstand, dass Mitglieder der NSU über zehn Jahre morden konnten, liegt im Innenministerium des Landes Thüringen. Von 1999 bis 2002 war Christian Köckert (CDU) Innenminister. In seine Dienstzeit fiel die Anwerbung des früheren NPD-Landesvizes Tino Brandt als V-Mann. Zu den zahlreichen Rücktrittsgründen zählt auch eine in seinem Amt ›verloren gegangene‹ CD mit vertraulichen Daten, unter anderem Protokolle des Thüringischen Verfassungsschutzes und der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sein Motto »Gemeinsamkeit ist das Geheimnis des Erfolges« darf wörtlich, also personen- und parteiübergreifend verstanden werden. Nachfolger wurde Andreas Trautvetter, ebenfalls von der CDU (2002-2004), dann trat Karl Heinz Gasser/CDU (2004-2008) in die Fußstapfen seines Vorgängers. Ein gutes Beispiel dafür, dass diese organisierte Untätigkeit nicht an einzelnen Personen liegt, sondern an der Verfasstheit des Innenministeriums. Wenn also geplante Zugriffe in letzter Minute abgebrochen, wenn mögliche Festnahmen verhindert werden, wenn Konflikte zwischen Polizei und Verfassungsschutz entschieden werden müssen, dann ist als oberster Dienstherr der Innenminister für diese Entscheidungen verantwortlich.

Die Aufklärung der Neonazimorde dient vor allem dem Schutz der darin involvierten Verfolgungsorgane. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) hat in ihrer Regierungserklärung und bei jeder anderen Gelegenheit auch versprochen, die Aufklärung der grausamen Verbrechen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) mit Nachdruck und ohne Ansehen der Person voranzutreiben. Mit Blick auf den eingerichteten Untersuchungsausschuss ließ Frau Lieberknecht die im Dunklen Gelassenen wissen: »Es muss alles ans Licht. Die Aufklärung wird noch eine Weile brauchen und wird weitere Helfer und Helfershelfer ergeben. Das ist noch nicht zu Ende.« (FR vom 16.2.2012) Die Bundesanwaltschaft verspricht ähnliches. Ab und an fliegt ein GSG-9-Hubschrauber durchs Bild und illustriert knallharte Fahndungserfolge.
Das alles hört sich wie eine automatische Ansage in der Endlosschleife an. Wie in Wirklichkeit daran gearbeitet wird, dass das, was im Dunklen ist, im Dunklen bleibt, dass niemand auch nur in die Nähe eines Lichtschalters kommt, belegt ein Beispiel, das zeitgleich an die Öffentlichkeit drang.

Unter der Überschrift ›Im Fall der mutmaßlichen Zwickauer Terrorgruppe NSU wachsen die Zweifel am Aufklärungswillen der Sicherheitsbehörden. Das BKA lässt Ermittlungsdaten löschen, die den wohl wichtigsten mutmaßlichen NSU-Unterstützer André E. betreffen.‹ berichtete die FR vom 13.2.2012 von einer ganz speziellen Art der Aufklärung:

»Am 15. November vergangenen Jahres war das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vom BKA nach seinen Erkenntnissen über Rechtsextremisten befragt worden, deren Namen von den seit 1998 im Untergrund lebenden mutmaßlichen NSU-Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Alias-Identitäten verwandt worden waren. Dabei ging es auch um den als Rechtsextremist einschlägig bekannten André E., der neben seiner Frau Susanne als wichtigste Bezugsperson des Trios gilt. Die in Zwickau lebenden E.s waren regelmäßig zu Besuch bei dem Trio und stellten ihnen Bahncards mit ihren Namen zur Verfügung. In seinem Antwortschreiben an das BKA (…) teilte Sachsens LfV-Präsident Reinhard Boos vor drei Monaten jedoch mit, dass E. im Informationssystem seines Amtes lediglich als Teilnehmer eines rechtsextremen Konzertes im Mai 2011 in Mecklenburg auftauche. Mehr Angaben zu ihm habe man nicht.«


Diese Aussage erteilte der Verfassungsschutz, obwohl dieser ›Namenlose‹ aufgrund seiner ausgezeichneten Kontakte zur Neonazi-Szene als V-Mann angeworben werden sollte. Ein Neonazi, der der »2000/2001 existierenden Gruppe ›Weiße Bruderschaft Erzgebirge‹ (WBE) angehörte, die den Kern der NSU-Unterstützerszene bildete«. (FR vom 13.2.2012) Warum frisiert der Verfassungsschutz sein Wissen, ein Wissen, das er Wochen später einräumt?

Nur zehn Tage später, am 24. November 2011 wird André E. als einer der engsten ›Kameraden‹ der NSU-Mitglieder verhaftet. Dabei wurde auch sein Handy beschlagnahmt. Ein herausragendes Beweismittel, denn es war der ›namenlose‹ André E., der »Zschäpe am 4. November 2011 anrief, nachdem sie ihre Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand gesetzt hatte und flüchtete. Die Auswertung von E’s Handy könnte daher Hinweise darauf bringen, wen der Zschäpe-Freund danach angerufen hat. War darunter möglicherweise ein Informant der Sicherheitsbehörden?« Eine gute Frage, für die es offensichtlich keine Antwort geben darf. So wurden lt. BILD die Verbindungsdaten, die sich auf dem Handy befanden, auf Anweisung des BKA’s gelöscht. Einen eindeutigeren Beleg dafür, dass koordiniert Spuren vernichtet werden sollen, die das enge Zusammenwirken von V-Männern und ›NSU‹ belegen könnten, gibt es wohl kaum.

Nimmt man alle vorliegenden Indizien und Beweise, denen fortgesetzt nicht nachgegangen wird, nimmt man all die Spuren, die fortgesetzt vernichtet werden, dann darf man sich die Arbeit der SOKO, die die Verbrechen aufklären soll, so vorstellen: Ein Drittel ist damit beschäftigt, noch ein paar Helfer und Unterstützer der ›NSU‹ ausfindig zu machen bzw. festzunehmen. Zwei Drittel der SOKO dürfte damit beschäftigt sein, die Spuren, die es zwischen der ›NSU‹ und den Verfolgungsorganen gibt, zu vernichten bzw. zu verwischen.


Lückenlose Aufklärung?

Mely Kiyak hat in der Frankfurter Rundschau vom 4.6.2012 eine eindrucksvolle Kolumne verfasst, die die Ermittlungen in alle Richtungen mit bitterer Ironie so zusammenfasst:

»Liebes Schweigen im Lande!

Vor drei Wochen veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) Urlaubsfotos der NSU-Neonazigruppe. Zwei hübsche junge Männer und eine fröhliche Frau mit Stupsnase im Campinglager…. Uwe Böhnhardt auf einem gelben Boot. Uwe Böhnhardt braun gebrannt. Uwe Mundlos im Gegenlicht. Surfen. Lachen. Rauchen…. Nun die Frage unserer Sicherheitsbehörden: Wer kann Angaben zum Surfbrett machen? Wer kann Angaben zum Mountainbike machen? Stille.

Gegenfrage: Wer kann Angaben zum Verbleib der Sicherheitsbehörden machen? Wer hat sachdienliche Hinweise über den Geheimdienst? Stille….

Wer kann Angaben darüber machen, warum die Polizei Profiler engagierte, die auf einen rechtsextremistischen Hintergrund als Mordmotive hinwiesen, der Hinweis aber ignoriert wurde? Wer kann Angaben über den hessischen Verfassungsschützer Andreas T. machen, der am 6. April 2006 in Kassel um 17.01 Uhr und 40 Sekunden im Internetcafé von Halit Yozgat saß und auf seinen Lieblingsseiten surfte? Um 17.03 Uhr fand Ismail Yozgat seinen sterbenden Sohn. Der Verfassungsschützer gab später an vergessen zu haben, dass er zum Tatzeitpunkt am Tatort war. Wer kann Angaben darüber machen, weshalb Andreas T. nicht in Untersuchungshaft sitzt? Stille.

Versteht jemand, weshalb es angesichts der desaströsen Beweislast gegen die Integrität unseres Staates und seiner Sicherheitsbehörden keine Ermittlungsverfahren gegen Innenminister, Polizisten und Staatsanwälte gibt? Versteht einer die Frage nach dem Verbleib eines Surfbretts angesichts der viel drängenderen Frage nach dem Verbleib rechtsstaatlichen Handelns und dem Verdacht, dass der Ermittlungseifer unseres Sicherheitsapparates immer dann nachließ, wenn Bürger hingerichtet wurden, die nicht Helmut, Herbert oder Heiner hießen, sondern Enver, Halit oder Theodorus? Stille.

›Es gab keine heiße Spur‹, verteidigen sich ehemalige Minister, keine heiße Spur in einem Land, wo allein in den letzten zwanzig Jahren 182 Mitbürger von Rechtsextremisten getötet wurden, deren Taten ›fremdenfeindlich‹ genannt werden. Die Opfer sind fremd und die Täter stehen uns nahe? Gibt es Zeugen für das Märchen vom NSU-Untergrund?...«

Kein Untersuchungsausschuss wird diese Fragen beantworten, geschweige denn die politischen und strafrechtlichen Konsequenzen daraus ziehen. Warum?


Das Märchen vom ›blinden Staat‹ – oder Noch nie konnte ein Blinder so gut sehen!

Obwohl sich bis heute die Beweise und Hinweise stapeln, dass der Staat, also seine Verfolgungsbehörden weder die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren hatten, noch die Behauptung eine Sekunde standhält, man habe keine ›heiße Spur‹ gehabt, um den neonazistischen Terror zu stoppen, klammern sich alle Aufklärer, ob in der Gestalt von Untersuchungsausschüssen oder in Gestalt der Generalbundesanwaltschaft an der aberwitzigen Losung, man habe jahrelang, über ein Jahrzehnt im Dunkeln getappt. Aber auch die Leitmedien halten sich eisern an diese Verlautbarungsformel, mit einer geradezu wirklichkeitsfremden Inbrunst. Da erzählen in besagter ZDF-Dokumentation die Eltern von Uwe Böhnhardt in aller Ausführlichkeit von mehreren Treffen mit ihrem inzwischen abgetauchten Sohn, von Anrufen, die abgehört wurden, von Nachrichten im Briefkasten, obwohl der Wohnort der Familie mit Sicherheit observiert wurde … und die ZDF-Redaktion gibt trotz alledem der Dokumentation den Titel: ›Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios‹. Warum halten alle ›Aufklärer‹ an dieser irreführenden Behauptung fest, reden einen Staat blind, obwohl es genug Belege und Hinweise gibt, dass dieser in Gestalt von Kontaktpersonen, von V-Männern quasi mit am Tisch der NSU-Mitglieder saß!

Das Phantasma vom blinden Staat, von Behörden, die sich 13 Jahre lang von Panne zu Panne hangelten, hat einen enormen politischen Vorteil, einen geradezu widerlichen Zugewinn: Handelt es sich um einen Staat, der sich selbst im Weg stand, dessen Verfolgungsorgane sich selbst blockierten, dann ist die Lösung ganz einfach: Man optimiert alles, die Geheimdienste, die Kompetenzwege. Man bündelt und zentralisiert, was angeblich verstreut in den verschiedenen Geheimdiensten und Polizeidienststellen gesammelt wurde. Am Ende einer geradezu terroristischen Verbundenheit mit neonazistischen Mordtaten steht dann nicht die Auflösung jener Staatsschutzorgane, sondern ihre Omnipotenz, ihre weitere Ermächtigung bis hin zur gänzlichen Aufhebung des Trennungsgebots von Geheimdienst und Polizei. Also ein weiterer Verfassungsbruch!

Ginge man hingegen von der evidenten Annahme aus, dass nicht der Dilettantismus, sondern die hoch konspirative Zusammenarbeit verschiedener Verfolgungsbehörden das ›Abtauchen‹ der späteren NSU-Mitglieder ermöglicht hat, dass all die Möglichkeiten, die neonazistische Mordserie zu stoppen, nicht an der fehlenden Koordinierung, sondern aufgrund von Führungsqualitäten, die bis in die zuständigen Innenminiserien hinein reichten, vereitelt wurden, dann stellen sich ganz andere Fragen: Wer hatte Interesse daran, dass die bestens überwachten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS ›abtauchen‹ konnten? Wer organisierte den staatlichen Schutz dieser neonazistischen Terrorgruppe/NSU? Wer hat ein politisches Interesse daran, dass in diesem Land neonazistischer Terror über viele Jahre hinweg verübt werden konnte? Wer sorgt(e) dafür, dass Geheimdienste im rechtsfreien Raum agieren können? Wer garantiert bis heute, dass Geheimdienste nicht kontrolliert, das Decken und Begehen von schweren Straftaten nicht verfolgt wird? Woran liegt es, dass eine Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien gar kein Interesse daran hat, ihrer parlamentarischen Kontrollpflicht nachzukommen? Wie viel Übereinstimmung herrscht also unter diesen Parteien, dass das, was politisch nicht mehr kontrolliert wird, weiterhin geschehen kann?

Mely Kiyak, freie Journalistin, hat in ihrer neusten Kolumne in der Frankfurter Rundschau, eine Sitzung des Bundestagsuntersuchungsauschusses zur NSU protokolliert. Es war Gerald Hoffmann, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und Chef der ›SOKO Café‹ geladen, der zu dem Mord in Kassel im Jahr 2006 befragt wurde. Dabei ging es auch um die Frage, warum die Ermittlungen gestoppt, als verhindert wurden. Mely Kiyak fasst den folgenden Dialog zwischen dem Untersuchungsausschuss (UA) und Gerald Hoffmann (GH) so zusammen:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht…
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)

Wie nahe liegen also ›national befreite Zonen‹ der Neonazis und rechts- und straffreie Zonen der Verfolgungsbehörden beieinander? Es wird entscheidend darauf ankommen, ob sich alle, die sich gegen Neofaschismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren, darauf einigen, dass es nicht nur darauf ankommt, einen Neonaziaufmarsch zu verhindern, sondern auch darauf, sich einer fortgesetzt straffreien Exekutive in den Weg zu stellen. Die genehmigte Route eines Neonaziaufmarsches kennt man – die genehmigte Route zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Innenministerium mittlerweilen auch.

Wolf Wetzel                Juli 2012

Mitglied der Anti-Nazi-Koordination/ANK Frankfurt

Die Langfassung dieser Recherche findet ihr hier:
http://wolfwetzel.wordpress.com/2012/06/29/thesen-zur-neonazistischen-mordserie-des-nationalsozialistischen-untergrundes-nsu/